Rentenreform 2001                                                                 Alterseinkünftegesetz 2005

 

Lieber Leser,

ab dem 1.1.2001 gilt das "Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit". De facto gibt es seitdem keine gesetzliche Berufsunfähigkeits- versicherung mehr! Die Leistungen aus der Rentenversicherung wurden mit diesem Gesetz rigoros beschnitten. Von den gesetzlichen Versicherern dürfen Sie künftig nicht mehr viel erwarten, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten können. Sie sollten sich darüber bewußt sein, dass mehr als 25% aus jedem Jahrgang früher oder später eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen. Wenn Sie im Falle eines Falles nicht finanziell völlig abstürzen wollen, müssen Sie privat vorsorgen.

Dies gilt insbesonders, wenn Sie nach dem 2.Januar 1961 geboren sind. Statt der bisherigen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente wird es künftig für Sie nur noch die zweistufige Erwerbsminderungsrente geben: "volle EMR", wenn Ihre Restleistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bis zu 3 Stunden täglich beträgt  und "halbe EMR", bei gleichem mit 3-6 Stunden. Können Sie länger als täglich 6 Stunden arbeiten, erhalten Sie keinerlei Rente.

Nachfolgend ein Beispiel: Wenn jemand noch zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeitsfähig ist und zuvor ein Einkommen von 40.000€ jährlich hatte, beträgt die halbe Erwerbsminderungsrente nur etwa mtl. 560€; ein vorprogrammierter Sozialfall!

Fazit:

Die staatliche Versorgung ist in diesem Bereich völlig unzureichend geworden. Die Absicherung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit gehört jedoch zu den elementars- ten Versicherungspolicen überhaupt!  Jeder, der sein Einkommen mit Arbeit bestreitet, muß krankenversichert sein, aber auch Schutz haben, wenn sonst sein Lohn und Brot nahezu zu einem Almosen wird!

Die größte Reform der gesetzlichen Rente seit deren Beginn ist zum 1.1.05 rechtskräftig geworden: das Alterseinkünftegesetz.

Seit Januar diesen Jahres sind alle Renten steuerpflichtig, wobei der Frei-betrag successiv abgebaut wird, beginnend mit 50% der Rentenhöhe, fallend auf 0%; dann ist die gesamte Rente steuerpflichtig. Gleichzeitig wurde die Krankenversicherungspflicht der Rentner (KVdR) eingeführt und somit die Höhe der Netto-Rente nochmals verringert. Außerdem werden nunmehr die Gewinne  privater Versicherungen nachgelagert besteuert. Dafür besteht jetzt die Möglichkeit, besondere Steuervorteile während der Ansparphase privater Rentenversicherungen in Anspruch zu nehmen. Das heutige Rentensystem basiert auf dem "Drei-Schichten-Modell". Unterste Schicht ist die gesetzliche Rente und die Basis- oder Rürup-Rente. Sie soll die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Mittlere Schicht ist die Betriebliche Altersvorsorge und die Riester-Absicherung als Ergänzung zum heutigen Netto-EK und -on top- als oberste Schicht Private Kapitalversicherungen. Daraus ergibt sich eine Vielzahl von Vorsorgemöglichkeiten mit ungeahnten Einsparmöglich-keiten! Nutzen Sie Ihre Chance durch gezielte Beratung!

Auch zu diesem Thema wird in Kürze eine komplette Seite zur Verfügung stehen!

 

 

Für eine persönliche Berechnung schicken Sie mir bitte eine E-Mail an BUZ@Hientz.de oder rufen mich an unter 0202 / 295 56 74 zwecks Terminvereinbarung. Ihre Mail muss folgende Daten enthalten:
  • Name
  • Geburtsdatum,
  • Familienstand
  • Anzahl der Kinder
  • ungefähres Einkommen brutto
  • Steuerklasse
  • Beruf
 

Sie erhalten dann umgehend auf gleichem Weg zwei Angebote zur Absicherung bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit nebst Angaben über die Höhe Ihrer individuellen gesetzlichen Ansprüche. 

Wenn Sie an näherer Information interessiert sind, würde ich mich sehr auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen freuen.

Ihr Dietmar Hientz