Rentenreform 2001 - Riester-Rente

 

Die neue Rente ist da:  wer bekommt wie viel?

Lieber Leser, von der nunmehr beschlossenen Rentenreform profitieren Arbeiter, und Angestellte, aber auch pflichtversicherte Selbstständige und Landwirte, Empfänger von Kranken- oder Arbeitslosengeld, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Mütter und Väter während Kindererziehungszeiten und, unter bestimmten Voraussetzungen, auch Bezieher von Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung (400€-Jobs). Erweitert wurde die Palette auch um Beamte und öffentlich Bedienstete.

Vom Jahr 2002 an gibt es staatliche Zulagen oder Steuervergünstigungen, je nachdem, was für den einzelnen günstiger ist. Die Förderung baut sich stufenweise auf und setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen; sie beträgt in der Endphase im Jahr 2008  154 € Grundzulage pro Verdiener zzgl. 185 € Kinderzulage pro Sprössling pro Jahr. Zusammen mit anfallenden Entlastungen durch den Sonderausgabenabzug können sich Förderquoten von 56% ergeben!  

Generell gilt: je geringer das Einkommen, desto höher wird die prozentuale Förderquote von Vater Staat. Alleinstehende Geringverdiener mit einem Kind müssen beispielsweise nur 76€  im Jahr selbst sparen, um im Gegenzug in der Endstufe der Steuerreform im Jahre 2008 stattliche 340€ Zuschuß zur Altersvorsorge zu erhalten.

Wollen oder können Sie sich dieses Geld tatsächlich entgehen lassen? Ich biete Ihnen bereits heute risikofrei die Möglichkeit, in der Zukunft "Ihre Fördermittel" optimal zur Altersab- sicherung einzusetzen! 

 

 

Aus der unten stehenden Tabelle können Sie anhand von Beispielen entnehmen, wie sich die Höhe der Zulagen berechnet und wie hoch die daraus resultierende Förderquote ist.

Sehen Sie selbst:

 

Für eine persönliche Berechnung schicken Sie mir bitte eine E-Mail an Info@Hientz.de oder rufen mich an unter 0202 / 295 56 74 zwecks Terminvereinbarung. 

Wenn Sie an näherer Information interessiert sind, würde ich mich sehr auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen freuen.

Ihr Dietmar Hientz